Gilt Art 26 GG noch ???
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Anscheinend nicht mehr, da selbst die Bundeskanzlerin jetzt offen zugeben kann das es sich bei dem Krieg in Syrien um einen Angriffskrieg handelt ohne strafrechtliche Konsequenzen daraus folgen kann man getrost daraus folgern das die BRD den Pfad der Rechtsstaatlichkeit vollkommen verlassen hat.
Im Nachhinein zeigt sich das die Begründung der Strafanzeigen 1 und 2 von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz gegen die Bundesregierung gerechtfertigt und begründet waren. Allerdings war auch zu erwarten das Richter und Anwälte nicht den Mut hatten Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen.
Da ich das Thema sehr wichtig finde und ich persönlich wünsche das dieses Land wider auf den Weg der Rechtsstaatlichkeit zurückfindet möchte ich hier noch zwei Videos zu Diesem Thema teilen.
Merkel: Regime-Change in Syrien ist gescheitert
Hassan (Deutsch-Syrer) entlarvt Grüne im Bundestag zum Thema Syrien. (15.05.2019)
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