
Die DGSVO und die Drohne
Wie erwähnt war ich gestern auf einem Vortrag über die DGSVO und ihre Bedeutung für Vereine, gehalten von einem über zwei Ecken der Gemeinde nahestehenden Rechtsanwalt. Meine Stichpunkte zum Vortrag muß ich für eine kommende Vorstandssitzung, bei der ich nicht anwesend sein werde, noch zusammenschreiben. Evtl. kommt dann noch ein Beitrag.
Für @taxguy und andere am Thema interessierte Leser sei hier aber schon mal eine Anekdote notiert.
Wie zu erwarten war, nahm das Thema Bilder viel Raum ein. Jeder Verein macht Veranstaltungen und Fotos von diesen. Irgendwann fragte ein Zuhörer, wie das mit Drohnen sei. Die machten doch auch gern mal Fotos von oben, auch von fremden oder nicht so fremden Personen. Wie man sich da schützen könne?
"Oh", sagte der Referent, "da hab ich gleich eine Story dazu. Das hatte ich neulich beim Joggen auch, daß mich so eine Drohne verfolgt hat ..."
Vor meinem inneren Auge entspann sich die Vorstellung, wie er an der Isar entlang joggte, und gleichzeitig mußte ich an den zuvor erwähnten Satz, daß bei Abbildungen von z.B. architektonisch bedeutsamen Bauten ebenfalls abgelichtete Menschen nicht um Erlaubnis gefragt werden müssen (Stichwort Hauptmotiv), denken. Mit einem Ohr hörte ich weiter zu.
"... Wenn ich ein Gewehr dabei gehabt hätte, hätte ich die abgeschossen!"
Erwähnte ich bereits, daß der Vortragende langjährig tätiger Rechtsanwalt ist?
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